Steuergeschenke von mehr als 400 Millionen Euro für eine Branche darfs nicht mehr geben23.04.2012 | Mehr Ungerechtfertigtes SteuergeschenkUns war seit Jahren klar, dass die Pauschalierung in der Gastronomie und bei Hoteliers in der bestehenden Form ein ungerechtfertigtes Steuergeschenk ist, sagt AK Direktor Werner Muhm zur Aufhebung der Verordnung zur Steuerpauschalierung durch den Verfassungsgerichtshof.Es kann nicht sein, dass 7.000 Gastronomen und Hoteliers vom Finanzministerium ein Steuergeschenk erhalten. Damit hat man Jahr für Jahr auf bis zu 400 Millionen Euro an Steuereinnahmen verzichtet. Die AK setzt sich für eine gerechte und faire Einhebung von Unternehmenssteuern ein: Mit der Bevorzugung einzelner Branchen durch Pauschalierungen gegenüber anderen muss endlich Schluss sein.Steuerpauschale für Gaststätten gekipptAnlass der Prüfung der Verordnung durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) war ein konkreter Fall eines Betriebs, bei dem der Unabhängige Finanzsenat Innsbruck schon im März 2011 die günstige Pauschalierung als Steuergeschenk wertete: Dieser Betrieb hatte innerhalb von drei Jahren einem Steuervorteil aus der Pauschalierung von rund 360.000 Euro, also 120.000 Euro pro Jahr genossen.Nimmt man nur die Hälfte, also rund 60.000 Euro Steuervorteil pro Jahr und Betrieb an, ergibt sich daraus ein Steuergeschenk von rund 420 Millionen Euro pro Jahr für eine Branche. Das Finanzministerium selbst spricht von rund 7.000 Unternehmen darunter auch große Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 255.000 Euro pro Jahr, die pauschal nur 10.900 Euro Einkommens- und Umsatzsteuer zahlen mussten.Pauschalen gibts auch in anderen BranchenDie Steuerpauschale für Gastronomie und Hotelgewerbe ist allerdings nur eine von mehreren: Solche Pauschalen gibt es beispielsweise auch für den Einzelhandel. Der eklatanteste Fall ist jedoch weiterhin die Pauschalierung in der Landwirtschaft
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Steuergeschenke von mehr als 400 Millionen Euro für eine Branche darf’s nicht mehr geben – Arbeiterkammer Wien